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Studentische Bewertungsordnung

Zweck dieser Verordnung ist es Regulierung der Unterrichtsleitfäden, des Programms und der Bewertungssysteme, der Planung von Tests, der Bekanntmachung der Qualifikationen und der Verfahren zur Überprüfung und Beantragung von Qualifikationen die für alle offiziellen Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität von Kastilien - La Mancha gelten.

Wichtig: Gemäß den von der ESI festgelegten Kriterien wird Artikel 1 Punkt 7 der Studienbewertungsordnung wie folgt ausgelegt: Als „Feststellungsprüfung“ gilt ausschließlich die Durchführung von Teilprüfungen und Verlaufsprüfungen.

Verweildauerregelung im Studium

La Dauerregelungen wurde geboren, um die Mittel zu nutzen, die den Studenten zur Verfügung gestellt werden. Nach zweijähriger Umsetzung muss es geändert werden, um es flexibler zu machen, die maximale Zeit für den Erwerb des Abschlusses zu verlängern und das System der Ausschreibungen für den Fall zu ändern, dass die Prüfung nicht abgelegt wird.

Die Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das Bachelor- und Masterstudium kann in Vollzeit (DZ) oder berufsbegleitend (TP) absolviert werden. Das gewählte System wird während des gesamten Studienjahres beibehalten und kann in späteren Kursen geändert werden.
  • Die Einschreibung eines Fachs umfasst zu Bewertungszwecken zwei Aufrufe innerhalb des akademischen Jahres, in dem die Einschreibung formalisiert wird.
  • TC-Studenten können sich im ersten Jahr des Studiengangs für eine Anzahl von Credits einschreiben, die nicht mehr als 60 und nicht weniger als 48 ECTS-Credits betragen. Ab dem zweiten Jahr darf es nicht höher als 72 und nicht niedriger als 48 sein, es sei denn, der Student befindet sich im letzten Jahr.
  • TP-Studenten müssen sich im ersten Studienjahr für 30 ECTS-Credits einschreiben. Im zweiten und den folgenden Jahren darf die Anzahl der Credits, für die sich die Studierenden einschreiben, nicht weniger als 48 und gleich oder größer als 24 sein, es sei denn, der Student befindet sich in seinem letzten Jahr.
  • Master- bis TC-Studenten schreiben sich im ersten Jahr mit 60 Credits und TP-Studenten mit mindestens 30 Credits ein. Masterstudierende schreiben sich im zweiten Jahr und später mit mindestens 6 Credits für diejenigen mit einem Teilzeit-Engagement und mindestens 12 Credits für diejenigen mit einem Vollzeit-Engagement ein, es sei denn, sie haben eine geringere Anzahl von Credits das Studium abschließen.
  • Der Student muss sich in die ausstehenden Fächer einschreiben, um aus früheren Kursen zu kommen.
  • Die Verweildauer im grundständigen Studium beträgt maximal 8 Jahre (TC) bzw. 12 Jahre (TP).
  • Studierende, die im ersten Studienjahr eingeschrieben sind, müssen 6 ECTS-Credits bestehen, um ihr Studium fortsetzen zu können.
  • Die Schüler haben 6 Anrufe, um jedes Fach zu bestehen.
  • Die Universität wird die Angemessenheit der Immatrikulations- und Verweilordnung für Studierende mit Behinderung fördern, indem sie den Einzelfall prüft und geeignete Maßnahmen ergreift. 

Nicht bestandene Fächer des vorangegangenen Pflichtimmatrikulationskurses

Die Studienfortschritts- und Dauerreglemente für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität von Castilla La Mancha beinhalten im Allgemeinen den nicht obligatorischen Charakter der Immatrikulation der Fächer, die im Vorjahr anhängig sind, mit Ausnahme der Fächer, die den Grund- oder Pflichtfächern entsprechen Das Lehrzentrum wurde für jeden Studiengang unter Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände festgelegt, die dies rechtfertigen. In diesem Fall kann die Immatrikulation nicht formalisiert werden, ohne dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

In Übereinstimmung mit Artikel 5.4 und 5.5 dieser Ordnung hat der Schulrat der Fakultät für Informatik am 23. Februar 2022 beschlossen, die folgende Liste von Fächern zu genehmigen, die im Bachelor-Studiengang Computer Engineering eingeschrieben werden müssen:

  • Grundlagen des Programmierens I (erstes Jahr, erstes Semester)
  • Grundlagen des Programmierens II (erstes Jahr, zweites Semester)
  • Computerstruktur (erstes Jahr, zweites Semester)
  • Rechnernetze I (Erster Studiengang, Zweites Semester)

Anerkennungs- und Anrechnungsbestimmungen

Die Anerkennung von Leistungspunkten wird als die Anerkennung von Leistungspunkten durch die UCLM verstanden, die, nachdem sie in offiziellen Studiengängen an dieser oder einer anderen Universität erworben wurden, in einer anderen zum Zwecke der Erlangung eines offiziellen Abschlusses angerechnet werden. Ebenso ändern die Credits, die in einer anderen offiziellen Hochschulbildung oder in einer Universitätsausbildung, die zum Erwerb anderer Abschlüsse führt, gemäß Artikel RD 43/2015, Art. 13, Abschnitt a) der RD 1393/2007.

Allgemein und zusammengefasst wird in Bezug auf die Anerkennung von Studienleistungen Folgendes festgelegt:

„Solange der angestrebte Titel demselben Wissenszweig angehört, werden mindestens 15 Prozent der den Grundausbildungsfächern dieses Zweiges entsprechenden Studienleistungen anerkannt.“

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