Esi UCLM

Ziele und Einkommen

Hand, die hölzernen Bullseye-Token aufhebt, der Ziele darstellt

Informationen für neue Studierende


Für diejenigen neu aufgenommene Studierende alle Informationen haben, die sie brauchen, haben wir das Folgende vorbereitet Schülerführereinloggen. In diesem Ratgeber finden Sie auch einen interessanten Abschnitt über FAQs.

Außerdem wird zu Beginn des Studiums die Willkommen Tage wo die notwendigen Informationen bereitgestellt werden, um den Kurs mit dem richtigen Fuß zu beginnen und alle Zweifel zu beseitigen, die auftreten können. In diesem Link Es ist möglich, auf das in den Präsentationen verwendete Material zuzugreifen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die ESI jedes Jahr die durchführt Mathematik und Physik Kurs Null, das darauf abzielt, die grundlegenden Inhalte dieser Fächer zu überprüfen, um bestimmte Themen des Studienplans erfolgreich zu bearbeiten. Dieser Kurs findet eine Woche vor Unterrichtsbeginn statt.

Die Studenten aus Ausbildungszyklen Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Fächer zu validieren. Die Validierungstabellen können im Folgenden eingesehen werden Link. Sehr bald werden wir die neuen Tabellen veröffentlichen, die die Trainingszyklen erweitern, die Fächer validieren können.

Die Universität von Kastilien - La Mancha und die Höhere Schule für Informatik von Ciudad Real engagieren sich für die Zugänglichkeit und vollständige Integration von Schüler mit besonderen Bedürfnissen, Bereitstellung zugänglicher Einrichtungen und Bewältigung aller Schwierigkeiten, die während des akademischen Lebens aller Studenten auftreten können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Unterstützungsangebot für Studierende mit Behinderung.

Ziele und Kompetenzen 


El allgemeines Ziel des Studiengangs Technische Informatik soll sicherstellen, dass seine Absolventen die folgenden Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die aus dem Beschluss des Generalsekretariats der Universitäten vom 8. Juni 2009 hervorgehen, mit dem die Ratsvereinbarung der Universitäten veröffentlicht wird, in der Empfehlungen festgelegt werden für den Vorschlag der Hochschulen für Bewerbungsberichte für Amtstitel im Bereich Technische Informatik (BOE Nr. 187 vom 4):

    • Fähigkeit, Projekte auf dem Gebiet der Computertechnik zu konzipieren, zu schreiben, zu organisieren, zu planen, zu entwickeln und zu unterzeichnen, deren Zweck in Übereinstimmung mit den erworbenen Kenntnissen gemäß Abschnitt 5 von Anhang II der Entschließung die Konzeption, Entwicklung oder Nutzung von ist Computersysteme, -dienste und -anwendungen.
    • Fähigkeit, die Aktivitäten zu leiten, die Gegenstand von Projekten auf dem Gebiet der Informationstechnologie sind, in Übereinstimmung mit den erworbenen Kenntnissen, wie in Abschnitt 5 von Anhang II der Entschließung festgelegt.
    • Fähigkeit, die Zugänglichkeit, Ergonomie, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit von Computersystemen, Diensten und Anwendungen sowie der von ihnen verwalteten Informationen zu entwerfen, zu entwickeln, zu bewerten und sicherzustellen.
    • Fähigkeit, Hardware- und Softwareplattformen für die Entwicklung und Ausführung von Computersystemen, Diensten und Anwendungen zu definieren, zu bewerten und auszuwählen, in Übereinstimmung mit den erworbenen Kenntnissen, wie in Abschnitt 5 von Anhang II der Entschließung festgelegt.
    • Fähigkeit zur Konzeption, Entwicklung und Wartung von Computersystemen, -diensten und -anwendungen unter Verwendung von Software-Engineering-Methoden als Instrument der Qualitätssicherung gemäß den erworbenen Kenntnissen gemäß Abschnitt 5 von Anhang II des Beschlusses.
    • Fähigkeit, zentralisierte oder verteilte Computersysteme oder Architekturen zu konzipieren und zu entwickeln, die Hardware, Software und Netzwerke integrieren, in Übereinstimmung mit den erworbenen Kenntnissen, wie in Abschnitt 5 von Anhang II der Entschließung festgelegt.
    • Fähigkeit, die erforderlichen Rechtsvorschriften während der Entwicklung des Berufs des Technischen Ingenieurs in der Informatik zu kennen, zu verstehen und anzuwenden und Spezifikationen, Vorschriften und verbindliche Standards zu verwalten.
    • Kenntnisse grundlegender Themen und Technologien, die es ihnen ermöglichen, neue Methoden und Technologien zu erlernen und zu entwickeln, sowie solche, die ihnen eine große Vielseitigkeit zur Anpassung an neue Situationen verleihen.
    • Fähigkeit, Probleme mit Initiative, Entscheidungsfindung, Autonomie und Kreativität zu lösen. Fähigkeit zu wissen, wie die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Berufs des Informatikingenieurs kommuniziert und weitergegeben werden können.
    • Kenntnisse zur Durchführung von Messungen, Berechnungen, Schätzungen, Schätzungen, Gutachten, Studien, Berichten, Aufgabenplanung und anderen ähnlichen Computerarbeiten gemäß den erworbenen Kenntnissen gemäß Abschnitt 5 von Anhang II des Beschlusses.
    • Fähigkeit zur Analyse und Bewertung der sozialen und ökologischen Auswirkungen technischer Lösungen, Verständnis der ethischen und beruflichen Verantwortung der Tätigkeit des Technischen Informatikers.
    • Kenntnis und Anwendung grundlegender Elemente der Betriebswirtschaftslehre und des Personalmanagements, der Projektorganisation und -planung sowie der Gesetzgebung, Regulierung und Standardisierung im Bereich Computerprojekte gemäß den erworbenen Kenntnissen gemäß Abschnitt 5 des Anhangs II des Beschlusses .

   Weitere Informationen zu ZieleKompetenzen y Begründung des Titels in Erinnerung an den Bachelorstudiengang Technische Informatik

Zugangsprofil und Zugangsvoraussetzungen


Das geeignete Eingangsprofil für diejenigen, die das Studium dieses Studiengangs beginnen, sollte folgende Kenntnisse und Fähigkeiten umfassen:

  • Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch.
  • Kritische Haltung und analytische Fähigkeiten.
  • Fähigkeit zur Planung, Organisation und Teamarbeit.
  • Motivation zum Selbstlernen im Bereich der technischen Bildung.

In Bezug auf die Zugangsvoraussetzungen gemäß Artikel 14.1 des Königlichen Dekrets 1393/2007 über die Regulierung des offiziellen Universitätsunterrichts erfordert der Zugang zu den Lehren des Graduate Degree in Computer Engineering einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und das Bestehen der genannten Prüfung gemäß Artikel 42 des Organgesetzes 6/2001 über die Universitäten, geändert durch das Gesetz 4/2007 vom 12. April, unbeschadet der anderen in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Zugangsmechanismen.